
Berufskraftfahrer Qualifikation
Berufskraftfahrer Qualifikation – Bus- und Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer machen sich schlau
- Was kostet die Berufskraftfahrerqualifikation?
- Was kostet eine beschleunigte Grundqualifikation?
- Wie wird die Berufskraftfahrerqualifikation nachgewiesen?
- Wann brauche ich den Berufskraftfahrer?
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Mehr Sicherheit, mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Ansehen: Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz müssen alle Lkw- und Busfahrer sich ständig weiterbilden.
Berufskraftfahrer Qualifikation, Auch Aushilfsfahrer sind von diesem Gesetz betroffen.
TÜV NORD bietet Ihnen die dazu die entsprechenden Kurse an.
Früher galt: Gelernt ist gelernt. Hatte ein Berufskraftfahrer seinen Führerschein in der Tasche, hatte er freie Fahrt. Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz stehen neben dem Führerschein eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildungen auf dem Lehrplan.
Innerhalb von 5 Jahren müssen sie mindestens 35 Unterrichtsstunden in Form von eintägigen Schulungen absolvieren.
Ziele des Gesetzes sind:
- Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr
- Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise
TÜV NORD-SCHENHENER bietet Ihnen einen passenden KAUF an.
Wer es sich bequem machen möchte und das Fahren bereits beherrscht, kann einen professionellen Lkw-Führerschein zu einem Preis zwischen 800 und 1700 € erwerben.
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Für wen gilt das Berufskraftfahrer-Gesetz?
Der Gesetzgeber verlangt, dass gewerbliche Lkw- und Busfahrerinnen und -fahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung durchlaufen.
Das bedeutet im Klartext:
- Bus-Fahrerinnen und -Fahrer, die vor dem 10.09.2008 und Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer, die vor dem 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis gekommen sind, müssen alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen.
Diese Weiterbildung ist im Führerschein einzutragen. - Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 (Bus-Fahrerinnen und -Fahrer) bzw. 10.09.2009 (Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer) erworben haben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation).
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